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Inhalt
- Geltungsbereich
- Angebot und Vertragsabschluss
- Informationspflichten des Kunden, Bonitätsauskünfte
- Lieferungen und Leistungen
- Preise, Versandkosten
- Zahlungsbedingungen, Lastschrift
- Rechnungsstellung
- Annahmeverzug
- Versand, Gefahrübergang, Abnahme
- Eigentumsvorbehalt
- Planung, Montage, Inbetriebsetzung, IT-Dienstleistungen
- Service und Wartung
- Auftragsverarbeitung
- Gewährleistung
- Rücknahme von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen
- Rücknahme von medizinischen Geräten aus Kulanz
- Rücknahme von Ersatzteilen im Rahmen der Garantie- und Kulanzprüfungen durch Hersteller
- Haftung
- Compliance
- Exportklausel
- Geistiges Eigentum
- Geheimhaltung, Werbung
- Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der pluradent dental bauer GmbH (Pluradent)
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich und ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB). Für die Planung von Praxen, Laboren und vergleichbaren Einrichtungen gelten besondere Vertragsbedingungen, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für bestimmte spezielle Dienstleistungen, wie z.B. Vermittlung von Praxen, Erstellung eines Praxiskonzeptes, Schätzung einer Praxis, IT-Dienstleistungen, etc.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote - gleich ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt - erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2 Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen durch den Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot (i.S. des § 145 BGB)
zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung (im Online-Shop durch eine Versandbestätigung) oder durch Leistungserbringung zustande. Wird die Bestellung nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang durch uns schriftlich bestätigt oder die Leistung nicht erbracht, gilt die
Bestellung als nicht angenommen. Auftragsbestätigungen stehen unter dem Vorbehalt korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
2.3 Die Bestellung von Waren in unserem Online-Shop (https://shop.pluradent.de) bedarf eines von uns freigeschalteten Kundenkontos. Wir registrieren nur Zahnarztpraxen, Zahnlabore und vergleichbare Einrichtungen als unsere Online-Shop-Kunden und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit dem Absenden der Bestellung unter „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde im Online-Shop ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Wir werden den Eingang der Bestellung des Kunden automatisch per E-Mail bestätigen. Mit Zugang der Ware erhält er sodann eine Versandbestätigung in Form eines Lieferscheins, welcher auch als Auftragsbestätigung gilt. Damit ist der Kaufvertrag über die dort aufgeführten Waren abgeschlossen.
2.4 Das Warenangebot kann hinsichtlich der Abbildungen im Online-Shop in Farbe und Design abweichen.
3. Informationspflichten des Kunden, Bonitätsauskünfte
3.1 Bei dem Registrierungs- bzw. Login-Prozess im Online-Shop hat der Kunde für die Aktualität seiner Daten Sorge zu tragen und im Falle von jeglichen Änderungen Pluradent umgehend zu informieren. Sollte der Kunde diese Information nicht zur Verfügung stellen oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, sind wir berechtigt, eine Erstattung etwaiger Kosten zu verlangen, die uns auf Grund der falschen und/oder unvollständigen Angaben entstehen.
3.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account erreichbar ist.
3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Auskünfte über seine Bonität und seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholen und hierzu seine personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln. Für den Fall einer negativen Auskunft behalten wir uns vor, die Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern. Wenn eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen ist,
können wir zudem vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung verlangen.
4. Lieferungen und Leistungen
4.1 Termine und Zeiten für Lieferungen und Leistungen sind als annähernd zu betrachten und nur bei
entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und auch nur dann verbindlich, wenn alle
Einzelheiten des Auftrages rechtzeitig klargestellt sind und der Kunde rechtzeitig alle seine
Verpflichtungen erfüllt hat. Nach Vertragsabschluss vom Kunden gewünschte und von uns akzeptierte
Änderungen an der Ausführung der Lieferung oder Leistung berechtigen uns zu einer angemessenen
Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Termine bzw. Zeiten.
4.2 Von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse insbesondere höhere Gewalt, verlängern die
vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene
Anlaufzeit. Als nicht von uns zu vertretende Ereignisse im vorstehenden Sinn gelten neben Fällen höherer
Gewalt insbesondere Streiks, Pandemie und Aussperrungen sowie die von uns nicht verschuldete nicht
ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Lieferanten. In diesen Fällen können wir hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist in diesen Fällen nach
fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter den gesetzlichen
Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm die Abnahme der Ware wegen der Verzögerung
unzumutbar ist.
4.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Lieferungen
vor Ablauf der vereinbarten Zeit sind ebenfalls zulässig.
4.4 Bei vereinbarten Abrufaufträgen ist der Kunde zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag
zugrundeliegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Kunden stellt eine Hauptpflicht dar. Die
Zahlung erfolgt für die gesamte bestellte Abrufmenge zu den Bedingungen nach Maßgabe der Ziffer 6.
Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet
ab dem Tag der Rechnungsstellung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist Pluradent
nach Ablauf von 6 Monaten berechtigt, die vom Kunden noch abzunehmende Auftragsmenge zu
behalten. Ferner ist Pluradent berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen an den
Kunden weiterzugeben.
5. Preise, Versandkosten
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die
Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser
20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Ab einem Auftragswert von € 195,– (netto) und bei Gipsen und Einbettmassen ab einem Auftragswert
von € 400,– (netto) erfolgt die Lieferung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Bei einem
geringeren Auftragswert und bei Lieferungen ins Ausland werden die angefallenen Versandkosten
(Verpackung, Transport, Zollformalitäten), mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von
€ 5,90 (netto) pro Lieferung, berechnet. Für die Rücksendungen von reparierten Geräten werden je nach
Größe dieser Geräte und Ersatzteile separate Versandkosten berechnet.
5.4 Bei Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Aufstellung, Montage und
Inbetriebsetzung gesondert berechnet. Die An- und Rückfahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als vom
Kunden zu bezahlende Arbeitszeiten.
5.5 Bei Reparaturaufträgen, die nicht unter unsere Gewährleistungspflicht fallen, werden Arbeitsleistungen,
Anfahrtszeiten, Fahrzeugkosten, Wartezeiten und eventuelle Montagezeiten gesondert berechnet.
5.6 Für die Lieferung von Updates und Upgrades von Softwareprogrammen werden dem Kunden die zum
Zeitpunkt der Bestellung der Updates und Upgrades gültigen Aufschläge und Preise gemäß dann gültigen
Preislisten separat in Rechnung gestellt.
5.7 Die Vergütung für Planungs-, Dienst-, Werk-, Werklieferungs- und Vermittlungsleistungen erfolgt nach
gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden.
6. Zahlungsbedingungen, Lastschrift
6.1 Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung sind die Rechnungen jeweils ohne Abzug (netto)
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden
Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Gemäß § 288 Abs. 5
BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf eine
Pauschale in Höhe von € 40,–, die auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen ist, soweit der
Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wir machen diese Pauschale mit der 3. Mahnung
geltend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
6.2 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten
erfolgen. Unser Außendienst ist nicht berechtigt, Barzahlungen entgegenzunehmen.
6.3 Soweit der Kunde uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden wir dem Kunden spätestens zwei
Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung den Lastschrifteinzug ankündigen. Abweichend
hiervon können zwischen uns und dem Kunden individuell Fristen für die Vorabinformation vereinbart
werden. Die Ankündigung wird durch Rechnung mit Belastungshinweis vorgenommen und enthält den
abzubuchenden Betrag und das Fälligkeitsdatum. Bei wiederholten Lastschriften mit gleichem
Rechnungsbetrag genügt auch eine einmalige Vorabinformation unter Angabe der jeweiligen
Fälligkeitstermine.
6.4 Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir unsere
sämtlichen Forderungen, unabhängig von den vereinbarten Zahlungszielen, fällig stellen und/oder
Sicherheiten verlangen. Ferner sind wir befugt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Verweigert der Kunde Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Darüber
hinaus können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung,
Vermischung und Veräußerung der von uns gelieferten Ware untersagen und Rückgabe der Ware auf
Kosten des Kunden verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht
zusteht. Zurückgenommene Ware wird von uns durch freihändigen Verkauf verwertet und der Erlös
abzüglich entstandener Kosten auf unsere Forderungen gegen den Kunden angerechnet.
6.5 Dem Kunden stehen Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als dass sein Anspruch
anerkannt, entscheidungsreif, rechtskräftig festgestellt und / oder unbestritten ist. Bei Mängeln der
Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
7. Rechnungsstellung
7.1 Der Rechnungsversand an den Kunden erfolgt per E-Mail durch uns. Der Kunde stimmt zu, dass er
Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDFFormat an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Die
Rechnungen sind ohne Unterschrift gültig.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche technische Voraussetzungen (z.B. Filterprogramme oder Firewalls
entsprechend zu adaptieren) und auch dafür zu sorgen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß
abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse
wird der Kunde unverzüglich und rechtsgültig mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft
unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den
durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
7.3 Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung im PDFFormat beigefügt ist, als zugegangen. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an uns (z.
B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht
entgegen.
7.4 Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten
Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch
eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
7.5 Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich
widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des schriftlichen Widerrufs erhält der Kunde die
Rechnungen zukünftig postalisch an die uns zuletzt bekannt gegebene und im Kundenstammsatz
hinterlegte Post-Anschrift. Wir behalten uns das Recht vor, für den postalischen Versand eine
Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
8. Annahmeverzug
8.1 Die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen hat der Kunde unverzüglich abzunehmen.
Andernfalls sind wir berechtigt, die zu liefernde Ware auf Kosten und auf Gefahr des Kunden nach
eigenem Ermessen zu lagern. Wenn der Kunde innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist
die Lieferung bzw. Leistung nicht abnimmt oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, so
können wir die Vertragserfüllung ablehnen (vom Vertrag zurücktreten) und Schadensersatz, mindestens
in Höhe einer Pauschale von 15% der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wenn
sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, und wenn nicht von uns die Vertragserfüllung abgelehnt
oder Schadensersatz geltend gemacht wurde, sind wir ab dem Zeitpunkt des Eintritts des
Annahmeverzuges berechtigt, die Ware bereits vor Lieferung abzurechnen. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
8.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den
Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme bzw. Abnahme.
9. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
9.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware
an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen
Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir übernehmen
keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart.
9.2 Der Hin- und Rücktransport von einem Reparaturgegenstand ist, soweit nicht vertraglich abweichend
vereinbart, Sache des Kunden, der auch die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf dem
Transport trägt. Wird vertraglich der Transport vom Kunden und nicht von uns übernommen, geschieht
dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen erfolgt.
Auf Verlangen des Kunden schließen wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab.
9.3 Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Ware gegebenenfalls vom Hersteller direkt an ihn
übersandt wird.
9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit
der Übergabe auf den Kunden über. Sofern der Versand durch Pluradent überhaupt geschuldet ist, geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Verzögert sich die Absendung
aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.5 Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme durch den Kunden auf ihn über. Dieser hat für die
Abnahme eine für ihn zur Abnahme autorisierte Person zu bestellen, wenn er persönlich nicht anwesend
sein kann. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so geht die Gefahr mit der erfolgenden
Werksleistung auf ihn über, ohne dass es hierfür einer Abnahmeerklärung bedarf.
9.6 Der Kunde ist zur Abnahme der Servicedienstleistungen (z.B. Montage, Reparatur, Wartung, Prüfung,
Validierung) verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erweist sich die Montage
Reparatur bzw. die Validierungsarbeiten als nicht vertragsgemäß, so ist Pluradent zur Beseitigung des
Mangels auf eigene Kosten verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der
dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme
nicht verweigern, wenn Pluradent die Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
9.7 Die Fertigstellung der Servicedienstleistungen werden wir dem Kunden mitteilen. Die Abnahme hat
binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung zu erfolgen.
9.8 Sind die Servicedienstleistungen nicht bei Abnahme durch den Kunden beanstandet worden oder ist die
Abnahme nicht fristgemäß erfolgt, so gilt der Vertragsgegenstand auch dann als ordnungsgemäß
abgenommen, wenn der Kunde das Werkergebnis unbeanstandet dauerhaft, das heißt für mehr als 14
Kalendertage in Benutzung genommen hat.
9.9 Ist die Abnahme/Abholung nicht fristgemäß erfolgt, so ist die Pluradent berechtigt, dem Kunden die
anfallenden Lagerkosten zu berechnen.
9.10 Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus
der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen, Reparaturaufträgen),
einschließlich aller Nebengeschäfte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als
Sicherheit für unsere Saldoforderung.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu verwahren, in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert mit der Maßgabe zu versichern, dass
die Rechte aus der Versicherung uns zustehen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen trotz vorheriger
schriftlicher Aufforderung durch uns nicht nach, sind wir berechtigt, selbst diese Versicherung auf Kosten
des Kunden abzuschließen, den Prämienbeitrag zu verauslagen und als Teil der Forderung aus dem
Kaufvertrag einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf
eigene Kosten durchzuführen.
10.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nur zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen und nur dann veräußern, wenn er mit seinen Zahlungs- oder sonstigen
Vertragspflichten nicht in Verzug ist, er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und
die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach der Ziffer 10.4 auf uns übergehen. Der Veräußerung
stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich (Werk- und
Werklieferungsverträge).
10.4 Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis
zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben
Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
10.5 Die Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung der von uns gelieferten Vorbehaltsware
erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten, unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB. Wird
die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden
oder vermischt, so steht uns das Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten
Bestand in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der
Verarbeitung oder Vermischung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne unserer AGB.
10.6 Wir sind berechtigt und der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern
gegenüber bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen
den Abnehmer jedwede erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
10.7 Der Kunde darf mit Dritten keine Abtretungsverbote vereinbaren. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte;
diese sind dem Kunden auch nicht aufgrund der Einziehungsermächtigung (Ziffer 10.8) gestattet. In
Einzelfällen sind wir jedoch bereit, Factoring-Geschäften zuzustimmen, sofern der Gegenwert hieraus
dem Kunden endgültig zufließt und die Befriedigung unserer Forderungen nicht gefährdet ist.
10.8 Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde ist
ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns
abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Verzug des
Kunden entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Kunde ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen
durch Abtretung zu verfügen.
10.9 Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem
Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns
der Kunde unverzüglich in Textform mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich
eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den
Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer
Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10.10 Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Planung, Montage, Inbetriebsetzung, IT-Dienstleistungen
11.1 Das Anfertigen von Plänen über die Praxiseinrichtung, den Standort und die Anschlüsse von Geräten an
das Versorgungsnetz gehören nicht zu unseren Verpflichtungen aus dem Auftrag. Derartige über den
Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten werden in einem separaten Vertrag gesondert geregelt und
berechnet.
11.2 Grundsätzlich übernehmen wir nicht die Verpflichtung zur schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis,
soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Insbesondere gehören Bau- und
Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und
Anschließen der Wasserzu- und -abfluss-leitungen, der Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen, sowie die
Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten nicht zu unserem Leistungsumfang.
11.3 Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, montiert, in Betrieb gesetzt und
den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben. Im Zuge der Montage unvorhergesehen
anfallende Zusatzteile werden gesondert abgerechnet. Wenn der Kunde den vertraglich bestimmten
Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern will, so hat er dies uns gegenüber schriftlich
mitzuteilen. Kommen wir dem Änderungsverlangen nach, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu
tragen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten.
11.4 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage durch uns müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten
erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle
Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß
begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Verzögert sich die Aufstellung oder
Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde die Kosten
für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Anfahrt des Montagepersonals zu tragen. Die Wartezeiten
werden auf Stundenbasis pro angefangene ¼ Stunde berechnet. Falls wir, obwohl die vorgenannten
Voraussetzungen nicht vorliegen, auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Montage beginnen,
sind wir nicht für eventuelle Beschädigungen der gelieferten Gegenstände oder sonstige hierdurch dem
Kunden entstehende Nachteile, die nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von uns zurückzuführen sind,
verantwortlich. Bei durchzuführenden Validierungsarbeiten hat der Kunde sicherzustellen, dass alle
notwendigen Vorkehrung und Vorbereitungen getroffen wurden, damit Pluradent ohne jegliche Störungen
die entsprechenden Validierungsarbeiten durchführen kann. Können die Validierungsarbeiten durch nicht
von uns zu vertretende Umstände durchgeführt werden, so hat der Kunde die hierfür angefallenen Kosten
zu tragen.
11.5 Unsere IT-Leistungen (z. B. Softwareinstallationen, Updates, etc.) werden dem Kunden mit dem
Stundensatz eines IT-Technikers in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
11.6 Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Einbindung eines neuen Gerätes in ein bereits bestehendes IT-Netz auf Grund nicht im Voraus kalkulierbarer Abhängigkeiten zu Störungen kommen kann. Solche Störungen bei der Einbindung in ein IT-Netzwerk sind nicht vorhersehbar. Wir haften nicht für diese
Störungen.
11.7 Pluradent stellt dem Kunden einmalig Prüf-, Installations-, Validierungsberichte sowie sonstige gesetzlich
vorgeschriebene Dokumente (nachfolgend „Dokumente“ genannt) zur Verfügung. Der Kunde hat diese
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und potentielle Änderungswünsche innerhalb von 2 Wochen
an Pluradent zu melden. Nach Ablauf dieser Frist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen oder
Anpassungen. Bei durch den Kunden verursachten Verlust der Dokumente ist Pluradent nicht verpflichtet,
diese erneut an den Kunden zu übermitteln. Sollte der Kunde dies ausdrücklich wünschen, wird Pluradent
die hierfür anfallenden Aufwendungen (z.B. für das Versenden, Ausdrucken, etc.) dem Kunden in
Rechnung stellen.
12. Service und Wartung
12.1 Wenn Teile von Geräten im Rahmen der Wartung, Störungsbehebung oder sonstigen Leistungen nach
dem Stand der Technik ausgetauscht werden müssen, verwenden wir grundsätzlich Neuteile.
12.2 Um die Arbeiten möglichst schnell und effizient leisten zu können, sind wir auf die Mitwirkung des Kunden
angewiesen. Der Kunde hat daher folgende Mitwirkungspflichten: Der Kunde hat am Ort der Wartung,
Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich
sind, damit wir die Leistung ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen
können. Der Kunde hat hierbei insbesondere sicherzustellen:
- Freien Zugang zum Ort der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung.
- Anwesenheit eines Ansprechpartners vor Ort während der Wartung, Störungsbehebung bzw. sonstigen Leistung, der uns über Störungseinzelheiten u. ä. informieren kann.
- Bei der Störungsmeldung, der Vereinbarung von Wartungsterminen bzw. der Vereinbarung von Terminen für sonstige Leistungen sind wir nach Möglichkeit detailliert über den Zustand des Gerätes zu informieren, damit der Zeit- und Materialeinsatz geplant werden kann.
12.3 Lehnt der Kunde notwendige Servicedienstleistungen (z.B. Wartungen oder Validierungen) ab, auf deren
Notwendigkeit Pluradent ausdrücklich, nachweisbar hingewiesen hat, so können keine
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
12.4 Werden die unter Ziffer 12.2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Pluradent vor,
Wartezeiten sowie zusätzlich erforderliche Anfahrten des Montagepersonals zu tragen. Die Wartezeiten
werden auf Stundenbasis pro angefangene ¼ Stunde berechnet.
12.5 Pluradent stellt dem Kunden einmalig Wartungs- und Serviceberichte zur Verfügung.
13. Auftragsverarbeitung
Bei der Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten vor Ort oder mittels Fernzugriff kann es erforderlich sein, dass personenbezogene Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist, verarbeitet werden. Im Falle einer Auftragsverarbeitung gelten als Grundlage für diese Verarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zusätzlich zu diesen AGB die „Ergänzenden Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“.
14. Gewährleistung
14.1 Bei neu hergestellten Sachen oder Werkleistungen leisten wir Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware bei
Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten
Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, soweit eine
Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme; die gesetzlichen Sondervorschriften des § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs.
3 BGB, des § 444 BGB sowie des § 445b BGB bleiben unberührt. Bei Vorliegen von Mängeln, für die wir
einzustehen haben, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Ersatzlieferung (Ersatzlieferung mangelfreier Ware) berechtigt.
14.2 Pluradent ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ein Anspruch
auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn er für Pluradent nur mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder hat der Kunde
Pluradent erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, ist der
Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen
Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach
ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und Mängel sowie Transportschäden,
Falsch- und Minderlieferungen unverzüglich anzuzeigen (d.h. in Schrift- oder Textform). Unterbleibt eine
Rüge innerhalb von 6 Werktagen nach Gefahrenübergang, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und
vollständig geliefert, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar (verdeckte
Mängel). Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tage, nach dem Zeitpunkt der
Entdeckung bzw. nach dem Zeitpunkt, an dem die verdeckten Mängel auf Grund von
Verdachtsmomenten hätten entdeckt werden müssen, gegenüber Pluradent schriftlich anzuzeigen.
14.4 Der Kunde hat die gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und uns Gelegenheit zu geben, die Ware zu
besichtigen. Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung sowie Veräußerung der gerügten
Ware ist sofort einzustellen bzw. zu unterlassen. Darüber hinaus hat uns der Kunde auf unser Verlangen
unverzüglich die gerügte Ware oder - nach unserer Wahl - Proben davon zur Verfügung zu stellen.
Verletzt er die Verpflichtungen dieser Ziffer, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
14.5 Nicht der Gewährleistung unterliegen betriebsbedingte Abnutzung und üblicher Verschleiß der gelieferten
Ware, insbesondere der Verschleißteile. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern und Fahrlässigkeit des Kunden
beim Umgang mit der Ware. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn ohne Rücksprache mit uns
Eingriffe an der Ware vorgenommen worden sind, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder
Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder aufgetretene Fehler durch den unsachgemäßen
Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden
sind oder Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht worden sind. Die vorstehenden Ausschlüsse greifen nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die
Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.
14.6 Garantien werden durch uns nicht gegeben, gesonderte Einzelvereinbarungen bleiben vorbehalten.
Unabhängig davon treten wir – soweit zulässig – etwaige weitergehende Garantie- und
Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese
weitergehenden Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller selbst einzustehen. Soweit wir
im Auftrag des Kunden Leistungen im Zusammenhang mit diesen abgetretenen Garantie- oder
Gewährleistungszusagen erbringen, sind diese durch den Kunden vollständig zu vergüten. Etwaige
Ersatzansprüche des Kunden gegen den Hersteller bleiben unberührt. Wir übernehmen für diese keine
Haftung.
14.7 Bei gebrauchten Sachen oder Ausstellungsgegenständen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für wieder aufbereitete qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die neu hergestellten Sachen
gleichstehen. Für diese können Gewährleistungsansprüche entsprechend Ziffern 14.1 bis 14.4 innerhalb
von 6 Monaten nach Lieferung geltend gemacht werden.
14.8 Beinhaltet der bestimmungsgemäße Gebrauch der von uns gelieferten Ware Vorgänge der
Datenverarbeitung, so ist der Kunde insoweit zur regelmäßigen, mindestens täglichen, Datensicherung
nach dem Stand der Technik verpflichtet. Unsere Haftung für den Verlust von Daten ist beschränkt auf
die Höhe des angemessenen Aufwandes zur Herstellung der verlorenen Daten aus einer entsprechenden
Datensicherung.
14.9 Die Gewährleistung besteht bei Software nur, wenn die Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell
erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Führen die durch den Kunden mitgeteilten Fehler bei der
Software dazu, dass die Software die im vereinbarten Leistungsumfang angegebene Funktionen nicht
erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, ihren Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht
funktions- oder vertragsgerecht verhält und wird dadurch ihre Nutzung verhindert oder beeinträchtigt
(Mängel), wird Pluradent die Mängel beseitigen (Nachbesserung). Ist Pluradent zur Mangelbeseitigung
oder (nach Wahl von Pluradent) fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage (zum Beispiel bei Fehler in
Standardsoftware), so werden dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufgezeigt und Pluradent
wird weiterhin Lösungen beim Drittanbieter einfordern. Werden die Mängel nicht binnen 30 Tagen nach
Eingang der vollständigen Fehlermeldung behoben und verstreicht auch eine danach vom Kunden
gesetzte weitere angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung erfolglos, so ist der Kunde berechtigt,
die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
14.10 Ist in unserem Leistungsumfang die Verwendung von Softwareprodukten Dritter (z.B. Miscrosoft, SAP,
etc.) enthalten, anerkennt der Kunde bereits jetzt die Nutzungs-/Lizenzbedingungen des Rechteinhabers
an dieser Software. Auf Anfrage des Kunden stellt ihm Pluradent diese zur Verfügung. Für
Funktionsstörungen, die mit den beim Kunden installierten Betriebssystem-Umgebungen und -
Konfigurationen zusammenhängen oder damit in Verbindung gebracht werden, sind wir nicht
verantwortlich. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen bei Nicht-kompatibilität des Software Programms mit der Hard- und/ oder Software des Kunden, es sei denn, wir haben gemäß schriftlicher
Vereinbarung diesbezügliche Beratungsleistungen erbracht.
14.11 Im Fall der Nacherfüllung ist Pluradent nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, alle zum
Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ein- und
Ausbau- sowie Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Dies gilt entsprechend
auch in den Fällen des Lieferantenregresses nach § 445a BGB.
14.12 In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung unverarbeiteter
Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche sind ausgeschlossen,
wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in
ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
14.13 Über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf
Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
14.14 Vorstehende Beschränkungen von Ansprüchen gelten nicht, sofern Rechte wegen Mängeln oder
Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
beruhen, oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit
geltend gemacht wird.
15. Rücknahme von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen
15.1 Wir gewähren dem Kunden für Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile, die durch uns geliefert wurden,
über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ein kulanzweises Rückgaberecht. Dieses kann der Kunde
durch Rücksendung innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung der Verbrauchsmaterialien bei ihm ausüben,
wenn die Ware originalverpackt bzw. -versiegelt, nicht beschriftet, nicht beklebt, unbenutzt und vollständig
ist. Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen, Arzneimittel, pharmazeutische Präparate und sterile
Waren sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Rücksendungen sind vorher anzumelden.
15.2 Austauschteile hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen an Pluradent zurückzusenden. Andernfalls erfolgt
eine Nachbelastung der Preisdifferenz zum Neuteilepreis. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde
nach Maßgabe der Ziffer 15.3.
15.3 Die Kosten der Rücksendung der Waren und das Risiko des Verlustes, der Beschädigung sowie der
Zerstörung im Rahmen der Rückführung trägt der Kunde. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte
Sendungen werden von uns nicht angenommen.
16. Rücknahme von medizinischen Geräten aus Kulanz
16.1 Kulanzleistungen werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet.
16.2 Die Rücksendung bzw. die Abholung mangelfreier Ware im Rahmen der Kulanz von Pluradent setzt das
vorherige schriftliche Einverständnis von Pluradent voraus, anderenfalls ist Pluradent berechtigt, die
Annahme bzw. die Abholung der Ware zu verweigern.
16.3 Die Rücknahme der Ware im Rahmen der Kulanz setzt voraus, dass die Ware sich in Originalverpackung
und ordnungsgemäßem Zustand befindet.
16.4 Für die Rücknahme der Ware im Rahmen der Kulanz berechnet Pluradent den Abschreibungswert des
Warenwerts für jeden Monat der Nutzungszeit. Ferner hat der Besteller sämtliche Transportkosten sowie
Kosten der Verpackung, Umverpackung und eventuellen Instandsetzung zu tragen.
17. Rücknahme von Ersatzteilen im Rahmen der Garantie- und Kulanzprüfungen durch Hersteller
17.1 Auf Wunsch des Kunden übernimmt Pluradent den Versand von Ersatzteilen an den Hersteller für
Garantie- und Kulanzprüfungszwecke.
17.2 Im Falle einer Kulanzprüfung werden vorab eingebaute Ersatzteile an den Kunden berechnet. Bei einer
Kulanzgutschrift durch den Hersteller, erhält der Kunde von Pluradent eine entsprechende Gutschrift in
Höhe des Betrages, den der Hersteller aus Kulanzgründen erstattet hat.
17.3 Die Versandkosten sowie das Transportrisiko trägt der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 9.1 und 9.2.
18. Haftung
18.1 Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache
nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer Vertragspflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung begrenzt auf
den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für
Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
18.2 Sofern und soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet Pluradent nicht für vertragsgemäß zu
implementierende Fremd-Softwareprodukte von Drittanbietern, es sei denn, auftretende Mängel an
Fremd-Softwareprodukten beruhen auf einer fehlerhaften Implementierungsleistung durch Pluradent
bzw. seiner Erfüllungsgehilfen.
18.3 Schadensersatzansprüche des Kunden gem. dieser Ziffer verjähren nach den gesetzlichen
Verjährungsfristen.
19.Compliance
19.1 Das Arzneimittelgesetz (§ 47 Abs. 1, Nr. 7 AMG) schreibt vor, dass pharmazeutische Händler wie
Pluradent Kunden nur mit Arzneimitteln beliefern dürfen, die ausschließlich in der Zahnheilkunde zur
Behandlung am Patienten angewendet werden und die zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt sind.
Daher sind alle Kunden, die unter diese Regelung fallen, verpflichtet, uns einen entsprechenden
Nachweis (Bestätigung über eine gültige Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin) zur Verfügung zu stellen.
Hierfür stellt Pluradent ein entsprechendes Formular zur Verfügung, welches der Kunde ausgefüllt an
Pluradent rechtzeitig zu übermitteln hat.
19.2 Der Kunde hat alle gültigen Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten. Dies beinhaltet
insbesondere die Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen über Bestechung und Bestechlichkeit,
Korruption, Geldwäsche, internationalen Handel, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Menschenhandel,
Unternehmensführung, Steuern und Abgaben, Datenschutz, Offenlegung der Finanzen,
Mitarbeiterrechte, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten gegenüber Pluradent keine strafbaren Handlungen zu begehen (z.B. Betrug oder Untreue,
Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder
vergleichbare Delikte).
19.3 Der Kunde verpflichtet sich, Beschäftigten, Vertretern oder Repräsentanten von Pluradent keine
Geschenke, Begünstigungen, Gefälligkeiten, Vorteile oder sonstige Zuwendungen direkt oder indirekt
anzubieten, zukommen zu lassen bzw. sonst wie zu vermitteln.
19.4 Der Kunde sichert zu, dass er die Menschenrechte gemäß der Charta der Vereinten Nationen einhält,
insbesondere weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit in jedweder Form stattfindet, und dass keine
Diskriminierung aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Zugehörigkeit zu
Gewerkschaften erfolgt.
19.5 Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 18 steht Pluradent ein
Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aller mit dem Kunden bestehenden
Verträge aus wichtigem Grund zu. Ferner ist Pluradent berechtigt, laufende Vertragsverhandlungen mit
dem Kunden ohne Vorankündigung zu beenden.
20. Exportklausel
20.1 Unsere Angebote und Vertragsabschlüsse gelten mit der Maßgabe, dass der Erfüllung keine deutschen,
europäischen, US-amerikanischen bzw. sonst anwendbaren Exportkontrollregelungen (z.B. Embargos,
Sanktionslisten, Genehmigungspflichten – US Embargos aber nur, soweit deren Einhaltung in der EU
nach EU-Recht erlaubt ist) oder vergleichbare Zollregelungen entgegenstehen.
20.2 Auf Anfrage hat der Kunde Name und Anschrift des Endkunden (End-Use Certificate), den
Verwendungsort und den Verwendungszweck der Güter zu bescheinigen.
20.3 Verzögerungen auf Grund von Exportkontrollprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern die
Lieferzeiten und die vereinbarten Fristen entsprechend um deren Dauer, im Falle von
Exportkontrollprüfungen um längstens 8 Wochen, im Falle von Genehmigungsverfahren um bis zu 6
Monate.
21. Geistiges Eigentum
21.1 Die an der Kaufsache bestehenden und/oder in Verbindung mit einer Dienstleistung stehenden geistigen
Eigentumsrechte, insbesondere, jedoch nicht abschließend sämtliche Urheberrechte, Markenrechte,
Designrechte und/oder Erfindungsrechte, stehen ausschließlich Pluradent zu.
21.2 Mit dem Verkauf der Ware werden dem Kunden keine Lizenzen, Nutzungsrechte oder sonstige
Befugnisse an geistigen Eigentumsrechten, insbesondere Urheber-, Design-, Marken- und
Kennzeichenrechten oder Erfindungen von Pluradent, erteilt oder übertragen. Der Kunde ist insbesondere
nicht berechtigt, die Kaufsache zu vervielfältigen.
22. Geheimhaltung, Werbung
22.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit Pluradent
bekannt werden, unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und hierüber
Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die erhaltenen Berechnungen und sonstigen
Unterlagen und Informationen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung
bestehen.
22.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Einzelheiten, die (i) ohne Rechtsbruch allgemein
bekannt sind oder bekannt werden, (ii) dem Kunden bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder (iii)
ihm von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben werden.
22.3 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; auf
Verlangen von Pluradent wird der Kunde die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich nachweisen.
22.4 Der Kunde darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pluradent mit der Geschäftsverbindung
werben. Er ist verpflichtet, den Firmennamen oder Marken von Pluradent nicht ohne vorherige schriftliche
Genehmigung zu verwenden.
23. Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
23.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der
Geschäftsverbindung ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das
Gleiche gilt für unmittelbar Kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.
23.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
24. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
24.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden
ist der Geschäftssitz von Pluradent.
24.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach am Main.
24.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
24.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Pluradent und dem Kunden gilt das deutsche
Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG).
25. Allgemeine Bestimmungen
24.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden
ist der Geschäftssitz von Pluradent.
24.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach am Main.
24.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
24.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Pluradent und dem Kunden gilt das deutsche
Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG).
pluradent dental bauer GmbH
Ludwig-Ganghofer-Str. 6, 82031 • Grünwald
Tel. +49 69 82983-0 • Fax +49 69 82983-271
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Amtsgericht München • HRB 271406, USt-IdNr. DE350274763
Stand: 13. Juli 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen